Fragen und Antworten zum Feuerstättenbescheid

1. Was ist ein Feuerstättenbescheid?

 

Der Feuerstättenbescheid führt alle Schornsteinfegerarbeiten auf, die an Ihrer Feuerungsanlage durchzuführen sind.

Gemeint sind damit z.B. Gas- und Ölheizungsanlagen, Kamin- und Kachelöfen, offene Kamine, Heizungsanlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Holzpellets oder Hackschnitzel usw. einschließlich ihrer Abgasanlage.

 

2. Was steht im Feuerstättenbescheid?

 

In der Regel enthält der Bescheid folgende Informationen:

- Auflistung der vorhandenen Feuerstätten und der zugehörigen

Abgasanlagen (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück)

- die daran durchzuführenden Arbeiten

- der Zeitraum, in dem sie erledigt werden müssen

- die geltende Rechtsgrundlage (z.B. KÜO, 1. BImSchV).

Vereinfacht gesagt: Hier steht, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss.

 

3. Was kostet der Bescheid?

 

Die Kosten für den Feuerstättenbescheid sind in der Kehr- und Überprüfungsordnung KÜO festgesetzt.

 

4. Was muss ich mit dem Feuerstättenbescheid machen?

 

Sie sollten den Feuerstättenbescheid in jedem Fall aufbewahren. Er enthält wichtige Informationen für Sie als Eigentümer und dient Ihrer Sicherheit. Der Feuerstättenbescheid beschreibt alle notwendigen Aufgaben an Ihrer Feuerungsanlage und soll damit sicherstellen, dass grundlegende Brandschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Seit 2013 haben Sie die Möglichkeit, für bestimmte Aufgaben – Messen, Kehren, Reinigen – einen dafür zugelassenen Schornsteinfeger zu beauftragen. Auch dazu benötigen Sie die Informationen des Feuerstättenbescheids.

Falls Sie künftig einen anderen zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen, muss dieser die fach- und fristgerechte Durchführung auf einem gesonderten Formblatt nachweisen. Dieses Formblatt übergeben oder senden Sie ausgefüllt (innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Tag der festgesetzten Frist) an den Bezirksschornsteinfegermeister.

 

5. Was passiert, wenn ich Termine versäume?

 

Sollten Sie bestimmte Aufgaben an einen anderen Schornsteinfeger übertragen, übernehmen Sie als Eigentümer die Verantwortung. Bereits aus haftungs- und versicherungsrechtlichen Gründen ist es daher wichtig, dass alle Arbeiten fach- und fristgerecht ausgeführt werden. Außerdem könnten Mängel an Ihrer Anlage, die nicht entdeckt oder behoben werden, zu gefährlichen Situationen führen. Erhöhte Schadstoffkonzentrationen in den Abgasen beispielsweise belasten Ihre Gesundheit, schaden der Umwelt und kosten Sie am Ende mehr Geld.

Grundsätzlich gilt: Wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht oder zu spät durchgeführt bzw. nachgewiesen werden, ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dazu verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Behörde zu melden. Diese stellt dann einen Zweitbescheid aus. Sollte dieser ebenfalls nicht umgesetzt werden, kommt es zu einer Ersatzvornahme - das heißt, dass die Behörde die Schornsteinfegerarbeiten im Vollstreckungsverfahren durchführen lässt.

 

Tipp: Achten Sie also im eigenen Interesse erstens auf die fachliche Qualifizierung eines von Ihnen beauftragten Schornsteinfegerbetriebes und zweitens auf die fristgerechte Durchführung. Wichtig ist auch der entsprechende Nachweis. Das ausgefüllte Formblatt sollte termingerecht bei Ihrem bevollmächtigtem Bezirksschornsteinfeger vorliegen.





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